
Bitte kontaktieren Sie mich per Telefon, E‑Mail oder über mein Kontaktformular, um ein Erstgespräch zu vereinbaren. Falls Sie mich telefonisch nicht erreichen, hinterlassen Sie mir bitte Ihren Namen und Ihre Telefonnummer auf meiner Mobilbox. Sobald es mir möglich ist, rufe ich Sie verlässlich zurück.
Das Erstgespräch bietet uns die Gelegenheit, Ihr aktuelles Anliegen zu besprechen, uns gegenseitig kennenzulernen und die genauen Rahmenbedingungen zu klären. Es ist mir grundsätzlich wichtig, Ihnen eine vertrauensvolle Atmosphäre zu schaffen, in der Sie in Ruhe über Ihre vorhandenen Belastungen, Bedürfnisse und Ziele sprechen können. Gleichzeitig erhalten Sie einen ersten Eindruck von mir und meiner Arbeitsweise, um danach gemeinsam über das weitere Vorgehen zu entscheiden.
Bitte bringen Sie alle relevanten psychiatrischen und psychologischen Befunde mit, falls schon welche vorhanden sind.
Das Erstgespräch und alle darauffolgenden Einheiten dauern 60 Minuten.
Erstgespräch € 100,-/Einheit
Klinisch psychologische Behandlung € 120,-/Einheit
Klinisch-psychlogische Diagnostik € 130,-/Einheit
5er-Block: bei Fixbuchung von 5 Einheiten wird ein Nachlass von 10% auf die Gesamtkosten gewährt!

Die klinisch-psychologische Behandlung ist seit 01.01.2024 eine Kassenleistung. Voraussetzung für einen Kostenzuschuss ist, dass eine psychische Erkrankung bzw. Befindungsstörung im sozialversicherungsrechtlichen Sinn vorliegt. Psychische Befindungsstörungen sind zum Beispiel Depressionen oder Ängste, die beispielsweise auch im Zuge einer Krebsdiagnose oder anderen körperlichen Erkrankungen auftreten können.
Wenn Sie vor der 2. Einheit eine ärztliche Bestätigung für klinisch-psychologische Behandlung (bspw. von Ihrem Hausarzt) besorgen, können Sie die Rechnungen bei Ihrer Krankenkasse einreichen. Mit dieser ärztlichen Untersuchung sind maximal 10 Behandlungseinheiten möglich.
Vor der 11. Einheit können Sie bei Bedarf bei Ihrer Sozialversicherung einen Antrag auf Verlängerung stellen. Genauere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Sozialversicherung. Je nach Sozialversicherung variiert die Höhe der Rückerstattung.
Mögliche Kostenzuschüsse der Krankenkassen für klinisch-psychologische Behandlung (Stand Jänner 2026):
ÖGK (Einzelsitzung ab 60 Minuten) € 33,70 €
SVS (Einzelsitzung ab 50 Minuten) € 50,00 €
BVAEB (Einzelsitzung ab 50 Minuten) € 50,20 €
Auch viele private Zusatzversicherungen bieten Zuschüsse für klinisch-psychologische Behandlungen an. Informieren Sie sich diesbezüglich bitte auch bei Ihrer Zusatzversicherung.
Die Kosten für klinisch-psychologische Diagnostik werden in der Höhe von bis zu 80% des Vertragspsychologensatzes von der Krankenkasse übernommen, da ich Wahlpsychologin bin. Bitte bringen Sie in diesem Fall einen entsprechenden Überweisungsschein von Ihrer/m Ärztin/Arzt mit Verdachtsdiagnose sowie einer präzisen Fragestellung mit.
Falls Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich um rechtzeitige telefonische Absage bis spätestens 24 Stunden vorher. Ich bitte um Verständnis, dass bei kurzfristigeren Absagen oder Nichterscheinen das Honorar zur Gänze in Rechnung gestellt werden muss.
Als Klinische und Gesundheitspsychologin unterliege ich der Verschwiegenheitspflicht nach §37 des Psychologengesetzes.